Aus Brunnen oder Oberflächengewässern
Regelungen zur Bewässerung von Feldern
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Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing informiert, was bei der Bewässerung von Feldern zu beachten ist.
Wasserrechtliche Erlaubnis notwendig (nach Art. 15 BayWG)
Grundwasser aus einem Brunnen darf nur entnommen werden, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Zuständig:
Landratsamt Straubing-Bogen
(Karlheinz Brandt, Tel. 09421/973-264)
Landratsamt Deggendorf
(Kerstin Krautstorfer, Tel. 0991/3100-409)
Zulässiger Wasserverbrauch
- Der Wasserverbrauch ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Die jeweils gestattete Wassermenge steht in der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Beregnungszeiten
- Grundsätzlich darf nur in den frühen Morgen-, späten Abend- und Nachtstunden beregnet werden.
Beregnungszeiten: 17 Uhr bis 10 Uhr - Beregnungszeiten: 6 Uhr bis 10 Uhr und 17 Uhr bis 22 Uhr .
Im Landkreis Straubing-Bogen gilt zusätzlich: Keine Nachtberegnung in der Nähe von Wohnbebauung. - Beregnung mittels Tröpfchenbewässerung:
Beregnungszeit: keine zeitliche Beschränkung - Beregnung frisch gepflanzter Gemüsepflanzen:
Beregnungszeit: in der ersten Woche keine zeitliche Begrenzung