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Videos zur neuen Erosionsschutzverordnung
© Robert Brandhuber, LfL
Worauf muss ich nach der Ernte achten? Wo und wann sind Zwischenfrüchte erforderlich? Wie lässt sich das sinnvoll mit der geforderten Stilllegung verknüpfen?
Die neue bayerische Erosionsschutzverordnung gilt seit Mai 2023. Dadurch hat die Zahl der betroffenen Feldstücke zugenommen, und bei den bisher erfassten Feldstücken hat sich teilweise die Einstufung geändert. Das können die landwirtschaftlichen Betriebe bereits in iBALIS einsehen.
Daraus ergeben sich viele Fragen: Worauf muss ich nach der Ernte achten? Wo und wann kann gepflügt werden? Wo und wann sind Zwischenfrüchte erforderlich? Wie lässt sich das sinnvoll mit der geforderten Stilllegung verknüpfen? Wie lassen sich die Vorgaben der Düngeverordnung, der Mindestbegrünung (GLÖZ 6) und die Erosionsschutzauflagen (GLÖZ 5) in Einklang bringen?
Hilmar Maußner vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing erläutert in den nachfolgenden Vorträgen die Hintergründe und was dabei zu beachten ist.
Achtung: Es haben sich zwischenzeitlich einige Änderungen ergeben. Die Aktualisierung der Videos erfolgt voraussichtlich Anfang Oktober.
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GLÖZ 5 Erosionsschutz
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GLÖZ 6 Mindestbodenbedeckung
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GLÖZ 7 Fruchtwechsel
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GLÖZ 8 Nichtproduktive Ackerfläche
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Entscheidungshilfe zu DVO, GLÖZ 5, GLÖZ 6
Weitere Informationen, insbesondere zu den R-Faktoren für die bayerischen Landkreise finden Sie unter:
LfL-Information Bodenerosion. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung - LfL