Müll im Wald
Alte Wildschutzzäune bitte abbauen
Bei Anpflanzungen sind Schutzmaßnahmen gegen Rehwildverbiss leider sehr häufig notwendig.
Bei kleineren Flächen schützt man die Bäumchen in der Regel einzeln (zum Beispiel mit Schafwolle, Wuchshüllen, Verbissklemmen etc.), bei größeren Flächen baut man sinnvoller Weise einen Zaun.
Rechtslage bei Forstschutzzäunen
Wann sind sie rechtens?
Nach Naturschutzrecht dürfen Flächen in der freien Natur unter anderem „zur Vermeidung von Schäden an Forstkulturen“ gesperrt werden. Diese Schutzzäune sind als offene, sockellose Einfriedungen im Außenbereich genehmigungsfrei, soweit sie dem Schutz von Forstkulturen dienen.
Verlust der Genehmigung
Kulturzäune, die ihren Schutzzweck erfüllt haben, verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Genehmigungsfreiheit. Sie sind umgehend abzubauen. Regelmäßig ist der Schutzzweck dann nicht mehr gegeben, wenn die vorher schutzbedürftigen Forstpflanzen dem „Äser des Wildes“ weitgehend entwachsen sind. Gleiches gilt für beschädigte oder verfallene Zäune.
Alte Zäune – ein Ärgernis für Mensch und Tier
In manchen Waldgebieten reiht sich inzwischen ein Zaun an den anderen. Haben sie ihren Schutzzweck erfüllt, wird nicht selten vergessen, diese Zäune auch wieder abzubauen. Sie sind nur noch eine Stolperfalle für Mensch und Tier, ein Ärgernis für alle. Bitte denken Sie daran, alte Zäune sind, wenn sie eine Forstkultur nicht mehr schützen, Abfall und daher umgehend abzubauen und fachgerecht zu entsorgen. Gleiches gilt für Wuchshüllen aus Kunststoff und dergleichen.
Schützen und erhalten wir unseren Wald. Das sollte er uns wert sein.